Flensburg / Keitum – Reisende überqueren Gleise trotz vorhandener Fußgängerunterführung

Immer wieder kam es in der letzten Zeit zu lebensgefährlichen Gleisüberschreitungen von Reisenden in Bahnhöfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Flensburg. Bereits in der letzten Woche überquerte ein 30-jähriger Mann im Bahnhof Keitum die Gleise, nur um die Anzeigetafel auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig zu lesen. Zurück ging es dann ebenfalls auf dem kürzesten Weg. Zwei uniformierte Beamte der Landespolizei auf dem Nachhauseweg beobachteten das lebensgefährliche Fehlverhalten des Mannes und schritten ein. Die beiden Bahnsteige waren zu dieser Zeit wegen Störungen im Bahnbetrieb mit vielen Fahrgästen gefüllt. Die Polizisten sprachen den Mann an und klärten ihn über die Gefahren beim Aufenthalt in den Gleisen auf. Er selbst bezeichnete sein Verhalten als "Lappalie" und war sich seinem Fehlverhalten nicht bewusst. Eine Bahnunterführung befand sich in etwa 50m Entfernung, die der Mann ohne Probleme hätte nutzen können. Ebenso stellten Bundespolizisten im Bahnhof Flensburg eine 50-jährige Reisende beim Überschreiten der Gleise fest. Sie war ebenso unersichtlich und gab offen zu, dies öfter zu machen, um ihren Zug zu erreichen. Auch hier ist eine Unterführung vorhanden. Beide erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem unbefugten Betreten der Bahnanlagen. Der Aufenthalt im Gleis kann lebensgefährlich sein. Züge nähern sich oft lautlos. Zudem kann ein Polizeieinsatz ausgelöst werden, wenn ein Lokführer eine Person erkennt und eine Schnellbremsung auslösen muss. Dabei können Reisende im Zug verletzt werden und die Aktion zieht eine Strafanzeige nach sich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Karina Ilgner / Jürgen Henningsen Telefon: 0461 / 31 32 - 1011 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de