BPOL NRW: Körperverletzung und Volksverhetzung – Bundespolizei ermittelt gegen 22-Jährigen
Weil er eine Zugbegleiterin verletzt haben soll und volksverhetzende Äußerungen getätigt hat, ermittelt die Bundespolizei gegen einen 22-jährigen Mann aus Leverkusen.
Den Angaben der 56-jährigen Zugbegleiterin zufolge, habe sie dem Mann im Hauptbahnhof Münster den Zugang zum Zug verboten, da er keinen Fahrschein hatte. Als er trotzdem versuchte den Zug zu betreten, stellte sie sich ihm in den Weg. Daraufhin soll er sie zur Seite geschubst und mehrfach getreten haben. Anschließend flüchtete er vom Bahnsteig.
Die Zugbegleiterin klagte über Schmerzen in der Hand und dem Bein und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung.
Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei trafen den Angreifer nur wenige Minuten später im Hauptbahnhof an. Bei der fahndungmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass zwei Staatsanwaltschaften den Mann wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zur Aufenthaltsermittlungen ausgeschrieben hatten.
Volksverhetzend äußerte sich der deutsche Staatsangehörige auch während der Kontrolle durch die Einsatzkräfte in Richtung mehrerer Bahn-Mitarbeiter.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Volksverhetzung ein und erteilten dem Mann einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Münster.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Internet:
Bahnhofstr. 1
48143 Münster
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.