BPOL NRW: Bundespolizei findet Kleinkaliberpatrone bei Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Am Abend des 25. Juni 2025 entdeckten Beamte der Bundespolizei bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn eine Kleinkaliberpatrone im Rucksack eines 33-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Der Mann wollte mit einem Flug nach Tunis ausreisen, als bei der Kontrolle der verdächtige Gegenstand festgestellt wurde. Die Patrone wurde sichergestellt, und gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Ausreise gestattet. Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen von Munition oder Waffen in Luftfahrzeugen untersagt ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.