BPOL NRW: Bundespolizei stellt Schlagring bei Luftsicherheitskontrolle sicher.

Am Montagmorgen entdeckten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen verbotenen Schlagring im Handgepäck eines Reisenden. Der 47-jährige Kölner wollte mit einem Flug nach München reisen, als das verbotene Metallobjekt bei der Luftsicherheitskontrolle festgestellt wurde. Die Beamten stellten den Schlagring sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen und erreichte seinen Flug noch rechtzeitig. Die Bundespolizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Schlagringe gemäß dem Waffengesetz verboten sind. Der Besitz oder Transport solcher Gegenstände - auch unbeabsichtigt - kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.