Leistungsbetrug durch Dacharbeiter: Polizei rät zur Vorsicht bei unseriösen Angeboten

Stadt und Landkreis Kassel: Aktuell bearbeiten die Ermittler der EG SÄM des Kommissariats 23/24 der Kasseler Kripo zwei Fälle von Betrug in der Stadt und dem Landkreis Kassel, bei denen für begonnene und nichtabgeschlossene Dacharbeiten überhöhte Preise gefordert und in einem Fall auch eine sehr hohe Summe gezahlt wurde. So übergab ein hochbetagtes Ehepaar für Dacharbeiten an ihrem Haus, für die vor Beginn der Arbeiten ein niedriger fünfstelliger Betrag ausgemacht worden war, letztlich knapp 100.000 Euro in bar. Neben den in diesen Fällen laufenden Ermittlungen gegen die noch unbekannten Täter möchte die Polizei aus diesem Anlass zur Vorsicht bei unseriösen Angeboten, die unaufgefordert an der Haustür gemacht werden, raten. Hohen Betrag für nicht abgeschlossene Arbeiten gezahlt Wie die Ermittler der EG SÄM berichten, hatte sich eine vermeintliche Firma Anfang Juni bei dem hochbetagten Ehepaar im südlichen Landkreis Kassel an der Haustür vorgestellt und angeboten die Abdichtung sowie weitere Arbeiten am Dach des Einfamilienhauses, die die Senioren selbst begonnen hatten, fortzuführen. Das Ehepaar nahm das Angebot erleichtert an und vereinbarte mündlich einen Preis im niedrigen fünfstelligen Bereich. Nachdem die Handwerker an mehreren Tagen Arbeiten am Dach verrichtet hatten und angeblich noch weitere notwendige Arbeiten hinzukamen, forderte der mutmaßliche Chef der Firma immer höhere Beträge und verlangte plötzlich einen horrenden Stundenlohn. Das Ehepaar zahlte so in den letzten zwei Wochen schrittweise knapp 100.000 Euro an die Firma, wobei sie in dem Glauben waren, dass die Arbeiten auch tatsächlich professionell entrichtet und abgeschlossen werden. Die Arbeiter erschienen jedoch nach einer Mittagspause eines Tages gar nicht mehr. Nachdem die Polizei Kenntnis von dem Fall erhalten hat, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet. Angebliche Reparatur von Dachschaden In dem zweiten Fall war ein vermeintlicher Dachdecker Anfang Juni unaufgefordert an der Haustür eines Seniors in Kassel erschienen und hatte angeboten, einen Schaden am Dach zu reparieren. Da der Kasseler zu dieser Zeit wegen des tatsächlichen Schadens ohnehin auf der Suche nach einer Firma war, vereinbarte er einen Preis von 200 Euro. Nachdem der Handwerker die Arbeiten begonnen hatte, erhöhte er seine Forderung am Folgetag auf 8.000 Euro. Der unter Druck gesetzte Senior zahlte schließlich 1.000 Euro in bar, woraufhin der Dachdecker nicht mehr auftauchte und auch kein Kontakt mehr hergestellt werden konnte. Wie das Opfer erst dann feststellte, waren die Arbeiten am Dach keinesfalls professionell, sondern mangelhaft durchgeführt worden. Tipps der Polizei Grundsätzlich ist das Anbieten und Abschließen von Verträgen an der Haustür nicht verboten. Die Polizei gibt allerdings die Empfehlung, dass man es grundsätzlich sehr kritisch prüfen sollte, wenn Dienstleistungen unaufgefordert an der Haustür angeboten werden. Dabei kann es sich um die Reinigung oder das Teeren von Hofeinfahrten, das Reinigen von Dachziegeln, der Austausch von Dachrinnen und vielen anderes handeln. Günstige Angebote können auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheinen. Durch unsachgemäße Ausführung oder nicht beendete Arbeiten kann das Ganze aber wie in den oben genannten Fällen zur Kostenfalle werden, da die Firmen oft keinen festen Sitz haben und Regressansprüche nur schwer zu verfolgen sind. Auch überhöhte Wucherpreise, die zuvor vereinbarte Beträge deutlich übersteigen, können sich an die Arbeiten anschließen. Bereits die fadenscheinige Erklärung, dass man die mutmaßlichen Schäden am Haus im Vorbeifahren entdeckt habe, ist häufig frei erfunden. Gesundes Misstrauen ist bei derartigen Angeboten angebracht. Es ist z.B. sinnvoll, sich ein Vergleichsangebot von einem ortsansässigen Handwerker einzuholen. Zudem kann es sich bei solchen Arbeiten um Schwarzarbeit handeln, wobei zu beachten ist, dass sich in diesem Fall auch der Auftraggeber strafbar macht. Seriöse Handwerker stellen ihre Arbeiten in Rechnung und lassen sich die Dienstleistung nach Beendigung per Überweisung bezahlen. Sollte man den Verdacht haben, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt, rät die Polizei dazu, einen Angehörigen oder Nachbarn hinzuzurufen, bevor man einen Vertrag eingeht. Zudem sollte man keine Barzahlungen im Voraus tätigen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Rückfragen bitte an: Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561-910 1020 Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de