Betrug bei der Urlaubsbuchung

Eine 65-jährige Lindlarerin buchte vor Kurzem über ein bekanntes Internet-Portal eine Urlaubsreise. Als sie Ungereimtheiten feststellte, beantragte sie die Stornierung der Unterkunft. Sie erhielt jedoch nur einen zweistelligen Betrag der ursprünglich dreistelligen Zahlung zurück. Daraufhin nahm sie telefonisch mit dem Internet-Portal Kontakt auf. Die Telefonnummer hatte sie über eine Internetsuchmaschine gefunden. Am Telefon wurde ihr gesagt, dass sie ihr Geld zurückbekomme, wenn sie diverse Apps herunterlädt. Die 65-Jährige kam den Aufforderungen nach. Später stellte sie fest, dass weiteres Geld von ihrem Konto abgebucht worden war. Die Polizei rät: - Buchen Sie am besten vor Ort über das Reisebüro Ihres Vertrauens, so erhalten Sie umfangreiche Beratung und vermeiden es auf Betrüger hereinzufallen. - Möchten Sie dennoch online buchen, achten Sie auf Punkte, die auf Fake-Seiten hinweisen könnten (Gibt es einen Belegungsplan? Ist ein Impressum vorhanden? Etc.) oder nutzen Sie bekannte/renommierte Anbieterseiten - Zahlen Sie nach Möglichkeit nicht per Vorauszahlung, sondern erst am Urlaubsort. - Prüfen Sie, ob es die Ferienunterkunft an der genannten Adresse wirklich gibt, z.B. über online Kartendienste - Sie haben keine Buchungsbestätigung erhalten? Grund misstrauisch zu werden! Gehen Sie der Sache nach - Bei Schnäppchen oder begrenzten Angeboten sollten Sie vorsichtig sein. - Gehen Sie nicht auf Forderungen andere Apps herunterzuladen ein und geben sie auf keinen Fall private Daten in diese Apps ein.Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Pressestelle Telefon: 02261/8199-1212 E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de