BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Niederrhein in Weeze

Am Freitagmorgen, 28. Juni 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze einen 29-jährigen Niederländer im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Oujda. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Mann zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 100 Euro ein und konnte somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden. Nach Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet. Ein 35-jähriger Italiener erschien am Sonntagmorgen, 29. Juni 2025 zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger bei der Bundespolizei. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen ihn vorliegt. Der Verurteilte hatte hiernach noch eine Freiheitsstrafe von 301 Tagen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Der Italiener wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in das Gefängnis in Geldern-Pont gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.