Ermittlungen nach Trunkenheitsfahrten – Polizei ordnete Blutproben an
Am Sonntag (29.06.2025) fielen im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei drei Verkehrsteilnehmer auf, weil sie ein Kraftfahrzeug geführt hatten, obwohl sie unter dem Einfluss von Alkohol standen. Die Polizei ordnete jeweils Blutproben an.
Kurz nach Mitternacht, gegen 00:10 Uhr, nahm eine 27-jährige Autofahrerin einer Streifenwagenbesatzung der Wache Ramersdorf an der Kreuzung Königswinterer Straße / Kreuzherrenstraße die Vorfahrt. In der Folge wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert. Bei der Fahrzeugführerin ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Fahrtauglichkeit Anzeichen auf eine Alkoholeinwirkung. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab dann auch einen Wert von rund 1,2 Promille. Der Führerschein der 27-Jährigen, die sich aktuell noch in der Probezeit befindet, wurde noch vor Ort sichergestellt.
Gegen 01:10 Uhr missachtete ein 38-jähriger Fahrradfahrer die rot zeigende Ampel im Kreuzungsbereich Karlstraße / Endenicher Straße in der Bonner Weststadt. Die Polizeibeamten der Polizeiwache Innenstadt, die den Kreuzungsbereich über ihre Grün zeigende Ampel befahren wollten, mussten eine Vollbremsung durchführen, um eine seitliche Kollision mit dem Fahrradfahrer zu verhindern. In der Folge setzte der Mann seine Fahrt in deutlichen Schlangenlinien fort und hielt hierbei sein Smartphone in den Händen. Auf Ansprache der Beamten reagierte er zunächst nicht, da er laute Musik über seine Kopfhörer hörte. Erst nach dem Einschalten des Blaulichts kam der Fahrradfahrer zum Stehen. Dem 38-Jährigen wurde nach der Entnahme der Blutprobe die Weiterfahrt untersagt.
Ein 58-jähriger Autofahrer fiel den Beamten der Polizeiwache Rheinbach gegen 23:30 Uhr auf, da er die B266 bei Rheinbach bei erlaubten 70 km/h mit lediglich 30 km/h befuhr. Nachdem die Polizisten bemerkten, dass er außerdem in Schlangenlinien fuhr, entschieden sich die Beamten den Autofahrer anzuhalten. Ein anschließender Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,0 Promille. Der Führerschein des Autofahrers wurde von den Beamten sichergestellt.
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