BPOL NRW: Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest – Anzeige gegen Reisenden aus Remscheid

Am 30. Juni 2025 stellte die Bundespolizei in der Luftsicherheitskontrolle des Flughafens Köln/Bonn ein verbotenerweise mitgeführtes Springmesser sicher. Bei der Kontrolle des Handgepäcks eines 48-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Remscheid wurde ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 11,5 cm entdeckt. Nach den Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) handelt es sich dabei um eine verbotene Waffe. Das Messer wurde von der Bundespolizei sichergestellt. Gegen - die Person wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seinen Flug nach Çukurova (Türkei) noch antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.