BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen für den Hauptbahnhof Münster
Für den kommenden Samstag (5. Juli) hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Hauptbahnhof Münster eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen untersagt.
Durch den "Freundeskreis Siegfried Borchardt" wurde für Samstag ein Aufzug in Münster angemeldet. Als Reaktion auf diese Versammlung wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet. Zur Gewährleistung einer friedlichen An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer wird die Bundespolizei am Samstag den Hauptbahnhof Münster mit starken Kräften überwachen. Hierbei kann es zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen und Sperrungen im Hauptbahnhof kommen.
Die Allgemeinverfügung dient der Erhöhung der Sicherheit im Hauptbahnhof sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen Versammlungen und gilt am Samstag, 5. Juli 2025, 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr. Sie umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art und Glasflaschen. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/1s3gi
Zudem werden im Hauptbahnhof Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
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