250703 – 0683 Frankfurt – Bonames: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M. – Festnahme nach Tötungsdelikt

Gestern Nachmittag (02.07.25) kam es in einem Wohnhaus in Bonames zu einem Tötungsdelikt. Ein 46-jähriger Mann verstarb noch vor Ort, eine 31-jährige Frau wurde verletzt. Die Polizei nahm einen 36-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen fest, der heute von der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes vorgeführt wird. Nach derzeitigen Erkenntnissen verschaffte sich der 36-jährige Tatverdächtige gegen 15:30 Uhr Zugang zum Treppenhaus des Wohnhauses in der Friedrich-Stampfer-Straße. Als seine dort von ihm getrenntlebende Ehefrau die Wohnungstür öffnete, soll er sie mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Der 31-jährigen gelang es, zu flüchten und sich in die Wohnung einer Nachbarin zu retten, von wo aus sie den Notruf verständigte. Währenddessen drang der Angreifer weiter in ihre Wohnung ein und traf dort auf einen 46-jährigen Mann, den er ebenfalls mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt haben soll. Die zwischenzeitlich verständigte Polizei eilte zum Tatort und nahm den Tatverdächtigen widerstandslos fest. Die Polizeibeamten und alarmierte Rettungskräfte kämpften vergeblich um das Leben des 46-Jährigen, er erlag vor Ort seinen schweren Verletzungen. Die 31-Jährige musste aufgrund ihrer Verletzungen ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Der Tatverdächtige, der sich bei der Tat selbst verletzte, musste ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund des Verhaltens des Tatverdächtigen gegenüber seiner Ehefrau in den vergangenen Monaten gab es eine polizeiliche Vorbefassung. So erstattete die Frau im Februar dieses Jahres Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung gegen ihren Ehemann, von dem sie damals schon getrennt lebte. Da er sich nicht an das polizeiliche Kontakt- und Annäherungsverbot hielt, wurde beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt. Gleichzeitig übernahm das Gefährdungslagenmanagement beim Gewaltschutzkommissariat des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main den Fall. Als Folge nahm die Polizei den Gefährder Ende Februar zunächst auf richterliche Anordnung für vier Tage in Gewahrsam. Nach Ende der Gewahrsamsdauer wurde er mit einer, vom Gesetzgeber auf vier Monate zeitlich begrenzten, elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) belegt, die am 23.06.2025 auslief. Eine Verlängerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung über diesen Zeitraum hinaus war nicht möglich. Der Gefährder hatte sich in den vier Monaten der Überwachung rechtskonform verhalten, weshalb die vom Gesetzgeber geforderte Gefahrenlage nicht mehr vorlag. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de