BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Am Montagvormittag, 7. Juli 2025 reiste ein Staatenloser auf der Autobahn 3 als Beifahrer in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz durch die Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wird. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt der 50-tägigen Freiheitsstrafe in das Gefängnis in Kleve. Ein 28-jähriger Deutscher wurde am Abend als Fahrgast im Schienenersatzverkehr des Regionalexpress 13 nach der Einreise aus den Niederlanden auf der Autobahn 61 kontrolliert. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass er mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gesucht wird. Zudem hatte der Mann mehrere Klemmverschlusstütchen mit Marihuana dabei. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung einer 88-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Willich eingeliefert, da er die erforderliche Geldstrafe in Höhe von 5280 Euro nicht bezahlen konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.