BPOLI EBB: Pole zahlt Geldstrafe und muss trotzdem in Haft

Polizisten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz bestehend aus Bundes- und Landespolizisten kontrollierten am 8. Juli 2025 um 16:15 Uhr in Lückendorf einen polnischen PKW. Bei der Überprüfung des 38-jährigen polnischen Beifahrers kam heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Potsdam und den polnischen Behörden gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte ihn, da von einer Verurteilung im Jahr 2015 wegen besonders schwerem Diebstahl noch eine Restfreiheitsstrafe von 108 Tagen oder die Zahlung von 1.080,00 Euro offen waren. Diesen Betrag konnte er vor Ort zahlen. Die polnischen Behörden suchten ihn wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung und haben aus diesem Grund einen internationalen Haftbefehl erlassen. Dieser Haftbefehl wurde ihm am 8. Juli 2025 beim Amtsgericht Zittau eröffnet. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und soll nun an die polnischen Behörden übergeben werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Ronny Probst Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45 E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de