BPOLI LUD: Mehrfach gegen das Freizügigkeitsgesetz verstoßen

Eine gemeinsame Streife von Zoll und Bundespolizei überprüfte am Mittwochmorgen einen polnischen Staatsangehörigen (50), als dieser mit seinem Pkw über den Grenzübergang Hagenwerder (Görlitz) nach Polen fahren wollte. Wie sich herausstellte, hätte sich der 50-Jährige gar nicht in Deutschland aufhalten dürfen. Anfang dieses Jahres hatte ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen das Recht auf Einreise und Aufenthalt entzogen, ihn verpflichtet, unverzüglich die Bundesrepublik zu verlassen. Dass ihm das Verbot egal zu sein scheint, bewies er alleine im Juni zwei Mal. Dabei wurde er zunächst in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz angetroffen und auf der Grundlage der Verbotsverfügung umgehend zurückgewiesen. Später griffen ihn Kollegen der sächsischen Polizei in Zentendorf (Gemeinde Neißeaue) auf. Dieser Aufgriff endete mit einer Zurückschiebung durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Gestern konfrontierten die Beamten den Unbelehrbaren nochmals mit der Einreisesperre. Daraufhin erklärte er, dass er ja nur wenige hundert Meter von Polen entfernt sei und man ihn doch fahren lassen solle. Nachdem schließlich die Handfesseln klickten, er anschließend abermals wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt wurde, endete auch diese vorläufige Festnahme mit einer Zurückschiebung nach Polen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de