Kontrollaktion mit Fokus E-Scooter und Fahrräder in Fußgängerbereichen

Polizei und Ordnungsamt haben am Mittwoch mit einem größeren Kräfteaufgebot in der Innenstadt kontrolliert. Besonders im Fokus waren E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen. Fahrradfahren ist in der Wermingser Straße nur außerhalb der Kern-Geschäftszeiten (zwischen 19 bis 10 Uhr) erlaubt. Die Polizei ahndete 13 Verstöße von Fahrrad- und 14 Verstöße von E-Scooter-Fahrern. In einem Fall ging es um die verbotene Handy-Nutzung. Bei zwei Scooter-Fahrern bestand der Verdacht, dass sie unter Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Sie mussten mitkommen zur Blutproben-Abnahme. Die Polizeibeamtinnen und -beamten waren zu Fuß, auf dem Motorrad und auf dem Fahrrad unterwegs. Die Polizei erinnert daran, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. Ab 14 Jahren dürfen sie ohne weitere Fahrerlaubnis genutzt werden. Allerdings besteht Versicherungspflicht. Wie beim Autofahren, so gilt auch auf dem E-Scooter oder Fahrrad: Hände weg vom Handy! Für ihre Nutzer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Gehwege oder Fußgängerzonen sind tabu, soweit nicht ausdrücklich Schilder eine andere Regelung vorsehen. Weitere Infos auf der Internet-Seite der Polizei unter https://polizei.nrw/e-scooter . (cris) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de