BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Am Donnerstagvormittag, 10. Juli 2025 reiste ein 26-jähriger Niederländer als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen über die Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Mann wegen Erschleichen von Leistungen mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wird. Der Niederlande zahlte vor die fällige Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro ein und konnte somit die ihm drohende 40-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet. Ebenfalls auf der Autobahn 3 kontrollierte die Bundespolizei einen 39-jährigen Bulgaren am Abend am Grenzübergang Elten-Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wird. Die ihm drohende 30-tägige Haftstrafe konnte der Verurteilte abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe 1500 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Anschließend durfte der Bulgare weiterreisen. Mit einem internationalen Haftbefehl wegen Eigentumsdelikten suchten die Schweizer Behörden einen 53-jährigen Briten. Die Bundespolizei kontrollierte den Mann am Donnerstagabend auf der Autobahn 40 bei der Einreise aus den Niederlanden als Fahrer eines in Irland zugelassen Personenkraftwagen. Der Gesuchte wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erhielt Kenntnis über die Festnahme und erließ daraufhin eine Festhalteanordnung. Der Brite wird am Freitag dem Haftrichter zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.