BPOL NRW: Schlagring im Handgepäck – Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand sicher

Am frühen Morgen des 9. Juli 2025 stellte die Bundespolizei im Terminal 1 des Flughafens Köln/Bonn einen verbotenen Schlagring im Handgepäck einer Reisenden sicher. Gegen 04:30 Uhr wurde das Luftsicherheitskontrollpersonal an der Kontrollstelle auf eine 32-jährige bosnische Staatsangehörige aufmerksam. Bei der Handgepäckkontrolle entdeckten die Sicherheitskräfte einen verbotenen Schlagring. Die Frau wies sich gegenüber den hinzugezogenen Bundespolizeibeamten mit einem bosnischen Reisepass sowie einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel aus. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden die Identität der Frau festgestellt, ein Datenabgleich durchgeführt sowie der Schlagring sichergestellt. Die Beschuldigte wurde über ihre Rechte und die strafrechtlichen Folgen des Vorfalls belehrt. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gefertigt. Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Auf Nachfrage konnte die 32-Jährige keine nachvollziehbare Begründung dafür liefern, weshalb sie den Schlagring mitführte. Nach Abschluss aller strafprozessualen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen wurde ihr die Weiterreise gestattet. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen von verbotenen Gegenständen an Flughäfen nicht nur strafrechtliche, sondern auch ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit konsequenter Luftsicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Reisenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.