Highspeed-E-Scooter fällt im Höxteraner Stadtverkehr auf

Ein schneller E-Scooter ist Polizeibeamten am Donnerstag, 10. Juli, im Höxteraner Stadtverkehr aufgefallen, weil er gegen 15.45 Uhr auf der Brenkhäuser Straße locker im fließenden Verkehr mitfahren konnte. Der Fahrzeugführer hielt die gleiche Geschwindigkeit wie die anderen Fahrzeuge. Daher wurde der E-Scooter durch Beamte des Verkehrsdienstes angehalten und kontrolliert. An dem E-Scooter wurde ein blaues - also nicht mehr gültiges - Versicherungskennzeichen festgestellt. Das Kennzeichen war jedoch nie für diesen Scooter ausgegeben. Der 39-jährige Fahrzeugführer konnte keine aktuelle Versicherung vorweisen. Lediglich einen Fahrradhelm hatte der aus Tschechien stammende Mann, welcher nicht in Deutschland wohnhaft ist, dabei. Weiterhin wurde festgestellt, dass er zwar über die Fahrerlaubnisklassen AM und B verfügt, diese aber für das Gefährt nicht ausreichten. Für diesen E-Scooter - dessen Tacho eine Maximalgeschwindigkeit von 145 km/h anzeigt und der laut App eine Geschwindigkeit von 160 km/h erreichen kann - wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1 nötig. Der Scooter besitzt außerdem in Deutschland keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr und dürfte auch nicht mit entsprechender Fahrerlaubnis geführt werden. Trotzdem wird der E-Scooter, der einen höheren viertstelligen Betrag kostet, auf entsprechenden Internetseiten mit möglichen Geschwindigkeiten von über 100 km/h beworben. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung wurde eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung von 350 Euro wurde angeordnet und erhoben. Außerdem musste der Besitzer seinen Roller zu seiner Wohnung schieben. Der 39-Jährige war in diesem Zusammenhang nicht das erste Mal aufgefallen. Er war bereits zur Aufenthaltsermittlung aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft München ausgeschrieben. Während der Kontrolle gab der Fahrer an, bereits in München sowie auch in Berlin Probleme wegen dem E-Scooter gehabt zu haben. Ihm ist die Nutzung des E-Scooters im Inland ausdrücklich untersagt. Etwa zwei Stunden zuvor war in Höxter in der Luisenstraße erst ein 14-jähriger Höxteraner mit seinem E-Scooter kontrolliert worden. Dieser hatte augenscheinlich ein fremdes Versicherungskennzeichen an seinem nicht versicherten E-Scooter angebracht. Ihn und seine Eltern erwartet ein Strafverfahren aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes. Die Weiterfahrt wurde bis zur Erlangung einer Versicherung untersagt. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Höxter - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Bismarckstraße 18 37671 Höxter Telefon: 05271 / 962 -1521 E-Mail: pressestelle.hoexter@polizei.nrw.de Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Höxter Telefon: 05271 962 1222