BPOL NRW: Verbotener Elektroschocker im Gepäck entdeckt – Bundespolizei stellt Waffe sicher

Am Morgen des 11. Juli 2025 entdeckten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einer Kontrolle am Sperrgepäckschalter des Flughafens Köln/Bonn einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Reisenden. Der Gegenstand befand sich im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen, der mit dem Flug FR 2359 in Richtung Agadir (Marokko) reisen wollte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroschocker nicht über das erforderliche Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) verfügte. Elektroschocker ohne BKA-Prüfzeichen gelten nach dem Waffengesetz (WaffG) als verbotene Waffen. Der Gegenstand wurde durch die Bundespolizei sichergestellt. Nach eigenen Angaben wollte der Mann den Elektroschocker einem Freund mitbringen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren gemäß § 52 Absatz 3 Nummer 1 Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihre Reise mit dem vorgesehenen Flug fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.