BPOL NRW: Bundespolizei findet Butterflymesser bei einem 17-Jährigen
Am Abend des 23. Juli kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof im Rahmen der dort derzeit geltenden Allgemeinverfügung zum Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen.
Siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6080582
Dabei fanden die Beamten einen verbotenen Gegenstand bei einem Jugendlichen.
Gegen 18:30 Uhr überprüften die Einsatzkräfte einen deutschen Staatsangehörigen am Hauptbahnhof Dortmund.
Sie wiesen ihn auf die gültige Allgemeinverfügung hin und befragten ihn diesbezüglich.
Der 17-Jährige gab zögerlich an, dass er ein Messer mitführen würde.
Die Bundespolizisten durchsuchten den Waltroper und fanden ein Butterflymesser, das sie umgehend beschlagnahmten.
Hierbei handelt es sich um ein Faltmesser mit zweigeteilten, auf einer Ebene schwenkbaren Griffen.
Nach einer erfolgten Belehrung und Androhung eines Zwangsgeldes, bei erneutem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung, gab er an, dass er vergessen habe, es vorher zu entsorgen.
Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Deutsche seinen Weg fortsetzen und muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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