BPOL NRW: Widerstand und Kopfstoß – Bundespolizei bringt Aggressor unter Kontrolle
Am 23. Juli beleidigte ein vorbeigehender Reisender am Dortmunder Hauptbahnhof eine eingesetzte Streife der Bundespolizei. Eine darauf folgende Kontrolle des Mannes eskaliert, als er sich den Beamten widersetzte und diese sogar angriff.
Gegen 08:40 Uhr befanden sich Einsatzkräfte während ihrer Streifentätigkeit im Hauptbahnhof Dortmund und führten eine Personenkontrolle durch. Dabei ging ein deutscher Staatsangehöriger an ihnen vorbei und beschuldigte sie, dass die Kontrolle aufgrund des Aussehens des Kontrollierten erfolgte.
Ein Beamter reagierte auf die Aussage des Deutschen und wollte das Gespräch mit diesem suchen. Dieser reagierte jedoch nicht und beleidigte den Beamten anschließend als "Nazi".
Aufgrund dieser Beleidigung kontrollierten die Bundespolizisten den Dortmunder. Dieser war von Beginn an unkooperativ und verweigerte die Angaben seiner Personalien. Die Uniformierten gaben ihm zu verstehen, dass die Identitätsfeststellung notfalls in der Bundespolizeiwache durchgeführt werden müsse und die Mitnahme dorthin auch unter körperlichem Zwang erfolge, wenn er sich weigern sollte mitzukommen.
Der 40-Jährige ignorierte die Beamten weiterhin und daraufhin griffen diese die Arme des Mannes, um ihn mit in die Dienststelle zu nehmen. Er leistete umgehend Widerstand und riss die Arme aus dem Griff der Polizisten. Diese brachten ihn aufgrund des aggressiven Verhaltens zu Boden und fesselten ihn.
Anschließend brachten die Einsatzkräfte den Deutschen in die Bundespolizeiwache. Dort durchsuchten sie ihn nach Identitätspapieren. Dabei setzte der Aggressor zum Kopfstoß gegen einen Uniformierten an, doch dieser wehrte den Angriff ab.
Zudem beleidigte er die Polizisten während der gesamten Maßnahmen und unterstellte diesen Willkür.
Die eingesetzten Beamten fanden schließlich seinen Personalausweis und stellten die Identität zweifelsfrei fest.
Nach einer erfolgten Belehrung machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Einsatzkräfte den 40-Jährigen und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie Verleumdung ein.
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