BPOLI LUD: Trotz Haftbefehl nach Deutschland zurückgekehrt
Obwohl sie wusste, dass ein aktueller Haftbefehl gegen sie vorliegt, versuchte eine Polin, über den Autobahngrenzübergang Görlitz einzureisen. Die 34-Jährige wurde am Mittwoch gegen Mittag festgenommen und später in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht. In der JVA verbüßt sie nun noch fast 300 Tage einer Restfreiheitsstrafe, die ursprünglich zwei Jahre und fünf Monate umfasste.
Im Zuge der gestrigen Einreisekontrolle fand die Bundespolizei heraus, dass die Frau wegen versuchten Betruges verurteilt wurde, deshalb bis zum März 2024 inhaftiert war und anschließend nach Polen abgeschoben wurde. Abgesehen von dem existierenden Vollstreckungshaftbefehl, der von der Staatsanwaltschaft München unmittelbar nach ihrer Entlassung im vorigen Frühjahr ausgestellt worden war, hätte sie nicht einreisen dürfen. Bereits im Sommer 2023 war ihr nämlich von der Ausländerbehörde Rosenheim die Freizügigkeit entzogen worden. In diesem Zusammenhang wurde ihr für sechs Jahre die Einreise und der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Dass sie sich nun über dieses Verbot hinwegsetzte, wird möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de