Rastatt – Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter
Die auffällige Fahrweise einer 16-jährigen E-Scooter-Fahrerin auf dem Fahrradweg von Rastatt-Plittersdorf kommend in Fahrtrichtung Rastatt, hat am Donnerstag zu einer Verkehrskontrolle geführt. Gegen 1:00 Uhr wurde die Fahrerin einer Kontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Die 16-Jährige erwartet nun eine Strafanzeige.
Präventionshinweise der Polizei:
- Für den E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für das
Auto, das Elektrokleinstfahrzeug darf aber schon ab 14
Jahren geführt werden. - Alkohol und Drogen sind verboten. Es gelten dieselben
Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt,
wer mit 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro
Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkten in
Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt
sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits
ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.Zu beachten ist, dass ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt.
- Als Nutzer tragen Sie große Verantwortung, da die
Fahrzeuge schnell eine hohe Geschwindigkeit erreichen und
wenig Halt und Stabilität bieten. - Mit E-Scootern muss auf Radwegen, Radfahrstreifen oder
Fahrradstraßen gefahren werden. Falls diese nicht
vorhanden sind, ist auf der Straße zu fahren. Das Führen
von E-Scootern auf Gehweg oder in Fußgängerzonen ist
verboten, es sei denn, das Zusatzzeichen "E-Scooter frei"
erlaubt dies ausdrücklich. - Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Mehrere Personen mit mehreren E-Scootern müssen
hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht
erlaubt. - Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, wir empfehlen
aber unbedingt, sich mit einem Helm zu schützen. - Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten./th
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de