Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen

Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer aller Art, Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände), die eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das Mitführverbot galt vom 26. Mai 2025 bis zum 31. Juli 2025, jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages an den zwölf Berliner Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe waren von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen. Beamtinnen und Beamte der Bundespolizeidirektion Berlin kontrollierten in den neuneinhalb Wochen der Geltungsdauer 9.542 Personen und stellten bei 618 Personen insgesamt 704 Gegenstände sicher. In 343 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 231 Fällen konnten Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden. Konkret wurden 369 verschiedene Messer, 173 Reizstoffe, 61 Werkzeuge 44 Hiebwaffen, 28 weitere gefährliche Gegenstände, 17 sonstige Waffen sowie 12-mal Pyrotechnik sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere 341 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewalt- (202) und Betäubungsmitteldelikte (185) sowie um Aufenthaltsdelikte (154). Die Kontrollen ergaben auch 318 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 1.061 Fahndungstreffern. In 104 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden. Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizeidirektion Berlin in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter wurden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände von Tatverdächtigen eingesetzt, wobei der Besitz und das Mitführen dieser Gegenstände bis Mitte Juli 2025 nur teilweise nach dem Waffengesetz verboten war. Seit Einführung der Berliner Waffen- und Messerverbotszone im Öffentlichen Personennahverkehr am 17. Juli 2025 sind nun neben dem Messerverbot im Fernverkehr, Messer aller Art auch dauerhaft auf allen Berliner Bahnhöfen und in Zügen des öffentlichen Personennahverkehrs verboten. Aus Sicht der Bundespolizeidirektion Berlin ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Berlin - Pressestelle - Schnellerstraße 139 A/ 140 12439 Berlin Telefon: 030 91144 4050 Mobil: 0175 90 23 729 Fax: 030 204 561 - 39 02 E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de