BPOLI MD: 64-Jähriger wird von der weiteren Zugfahrt ausgeschlossen und landet für 6 Tage hinter Gittern

Am Sonntag, den 3. August 2025 um 11:15 Uhr informierte eine Zugbegleiterin eine Streife der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Magdeburg über einen Reisenden, der von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden sollte. Die eingesetzten Beamten kontrollierten den Mann daraufhin und stellten seine Personalien fest. Durch die sich anschließende Überprüfung der festgestellten Daten im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 64-Jährigen suchte. Im März des vergangenen Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Goslar wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen. Da der Deutsche seine Zahlungszusagen nicht eingehalten und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erließ die oben genannte Staatsanwaltschaft erst letzten Monat den Haftbefehl. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 180 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 6 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir