BPOLI PW – GdpD POM: Pressemitteilung zu grenzüberschreitenden Verkehrswegen Deutschland – Republik Polen in Mecklenburg-Vorpommern
Am 07. Juli 2025 hat die Republik Polen vorübergehend Grenzkontrollen an den Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Litauen wiedereingeführt.
Mit Notifizierung im Gesetzblatt der Republik Polen verfügte die Republik Polen nachfolgende grenzüberschreitenden Verkehrswege als zugelassene Grenzübergangsstellen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Pasewalk- mit Gemeinsamer deutsch polnischer Dienststelle Pomellen:
1. Swinoujscie - Seebad Ahlbeck/Promenade (nahe Grenzzeichen 923), 2. Swinoujscie - Seebad Ahlbeck/ L266 (nahe Grenzzeichen 921), 3. Swinoujscie - Garz/B110 (Grenzzeichen 898), 4. Swinoujscie - Friedrichsthaler Brücke (Kamminke) (Grenzzeichen 893), 5. Swinemünde - Bahnlinie in Ri Ahlbeck/Züssow (am Bahnhof Swinemünde), 6. Dobieszyn - Hintersee/L 83 (Grenzzeichen 864), 7. Buk - Blankensee/K VG 81 (Grenzzeichen 829), 8. Lubieszyn - Linken/B104 (Grenzzeichen 804), 9. Szczecin/Gumience - Bahnlinie Ri Pasewalk (Bahnhöfe polnisches Hoheitsgebiet), 10. Warnik - Ladenthin/K VG 83 (Grenzzeichen 785) und 11. Kolbaskowo - Pomellen/BAB 11 (Grenzzeichen 772).
Am 06. August 2025 informierte der polnische Grenzschutz im Rahmen einer Besprechung mit der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, dass der bisher geschlossene grenzüberschreitende Radweg im Bereich der Ortschaft Rieth (Südufer des Stettiner Haffs- Grenzzeichen 885) mit sofortiger Wirkung wieder geöffnet ist.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Reisende beim Grenzübertritt gültige Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen haben. Diese gesetzliche Festlegung bestand bereits schon vor der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
Mobil: 0172-511 0961
E-Mail: igor.weber@polizei.bund.de
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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