250807-2-pdnms Vollendeter Betrug durch Schockanruf
Am gestrigen Tag kam es in Nübbel ( Kreis Rendsburg-Eckernförde ) in der Straße Wittrehm zu einem vollendeten Betrug, die unbekannten Täter erbeuteten hierbei einen fünfstelligen Betrag.
Gestern zur Mittagszeit wurde ein 84 jähriger Mann aus Nübbel Opfer eines Schockanrufes. Der Geschädigte wurde von einem angeblichen Polizeibeamten angerufen. Dieser angebliche Polizist teilte dem Geschädigten am Telefon mit, dass seine Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Bei dem Unfall sei eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Kind getötet worden. Ein weiteres vierjähriges Kind würde derweil noch in einem Krankenhaus um sein Überleben kämpfen.
Zwischenzeitlich wurden immer wieder Schreie und Weinen eingespielt. Angeblich gehörte die Verstorbene einem Adelsgeschlecht an und die Familie würde alles daran setzen, dass die Tochter des Geschädigten so lange wie möglich in Haft bleibe. Der Geschädigte wurde während des Telefonates immer wieder an verschiedene Gesprächspartner durchgestellt ( angebliche Richter und Staatsanwalt ).
In zwei Abholphasen holten die Täter insgesamt einen fünfstelligen Betrag in bar bei dem Geschädigten ab.
Die beiden Abholer sahen wie folgt aus :
1. Abholer gegen 12.30 Uhr : männlich, ca. 170 cm groß, kräftige Figur. Dunkle Haare, dunkle Kleidung, glattrasiert, europäisches Erscheinungsbild. Er stellte sich als David vom AG Neumünster vor.
2. Abholer gegen 14.10 Uhr : männlich, ca. 190 cm groß, schwarze kurze Haare, an den Seiten rasierte Haare, normale Statur, weißes Unterhemd oder grauer Hoodie, Brille und dunkle Hose.Die Kriminalpolizei Rendsburg sucht jetzt nach Zeugen oder auch Hinweisgebern. Wer hat am gestrigen Tag in Nübbel verdächtige Beobachtungen machen können, wem sind fremde Fahrzeuge oder auch die beiden beschriebenen Abholer aufgefallen?
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Rendsburg unter der Rufnummer 04331-2080.
Die Polizei Schleswig-Holstein hat folgende generelle Hinweise im Umgang mit Schockanrufen und ähnlichen Betrugsmaschen:
- Unbekannte sollten Sie generell nicht in Ihre Wohnung lassen.
- Lassen Sie sich bei Telefonaten oder anderen Gesprächen nicht
unter Druck setzen. Beenden Sie das Gespräch selbstständig und
rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 110 an.
- Anrufer sollten ihren Namen selbst nennen: Raten Sie nicht, wer
anruft, sondern fordern Sie Anrufer allgemein dazu auf, ihren
Namen selbst zu nennen.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren familiären oder
finanziellen Verhältnissen preis.
- Daten im Telefonbuch schützen: Überprüfen Sie, ob Ihr
vollständiger Name im Telefonbuch oder in Online-Verzeichnissen
eingetragen ist. Oft reicht es, den Vornamen auf den
Anfangsbuchstaben zu kürzen, um sich vor Betrügern zu schützen.
- Schützen Sie Ihr Profilbild bei Messenger-Diensten: Ihr
Profilbild sollte nur für gespeicherte Kontakte sichtbar sein.
Ändern Sie dies in den Einstellungen des Messenger-Dienstes, den
Sie nutzen, etwa bei Whatsapp.
- Falls Sie Zweifel an der Echtheit eines Anrufs haben sollten,
zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren. Falls Sie Opfer
von einem Schockanruf geworden sind, machen Sie sich keine
Vorwürfe. Wer Schockanrufe aktuell melden möchte, soll sich
unmittelbar an die Polizei vor Ort wenden, um den Vorfall
anzuzeigen.
- Betroffene von betrügerischen Schockanrufen können sich auch an
Opferberatungsstellen, wie beispielsweise den "Weißen Ring"
wenden. (weisser-ring.de, Tel. 116 006).Tipps im Umgang mit falschen Polizeibeamten:
- Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Wertgegenstände wie
Schmuck zur angeblichen Sicherung oder Überprüfung. Auch zur
Abwendung einer angeblichen Haftstrafe wird kein Geld verlangt.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
- Fordern Sie von angeblichen Polizisten, den Dienstausweis
vorzuzeigen.
- Rufen Sie schon beim kleinsten Zweifel bei der Behörde an, von
der der angebliche Polizeibeamte kommt. Suchen Sie die
Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich
diese durch die Telefonauskunft geben. Lassen Sie den Betrüger
vor geschlossener Tür warten, wenn er vor dem Haus ist.Wie Sie bei Enkeltrick-Anrufen reagieren können:
- Vorsicht bei ungewöhnlichen Geldforderungen: Seien Sie
misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige plötzlich Geld für
den Kauf eines Autos oder einer Immobilie benötigen. Auch hier
gilt: Gespräch abbrechen und direkt Kontakt zu den Angehörigen
aufnehmen.
- Um Betrüger zu erkennen, können Sie Fragen stellen, die nur Ihre
Verwandten beantworten können.Um sich und Ihre Angehörigen generell zu schützen:
- Überprüfen Sie Telefonbücher: Prüfen Sie, ob ein Eintrag in
Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich notwendig
ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen, um es Betrügern schwerer zu
machen, gezielt persönliche Informationen zu verwenden.
- Aufklärung im Umfeld: Sprechen Sie mit älteren Angehörigen,
Nachbarn und Bekannten über die Betrugsmaschen. Informieren und
sensibilisieren Sie sie, um ihnen im Ernstfall zu helfen, ruhig
zu bleiben und nicht auf die Forderungen der Täter einzugehen.Bei einem Verdacht auf einen Schockanruf sollten Sie umgehend die örtliche Polizei informieren und keinesfalls Geld überweisen oder persönliche Informationen preisgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222