1.050,00 Euro offen – Haftbefehl vollstreckt
Gestern Nachmittag (10.08.25) kontrollierten Bundespolizisten einen Reisenden auf dem Bahnhof Stralsund. Die Überprüfung ergab, dass der 44-jährige Deutsche einen Strafbefehl von 35 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe offen hatte.
Das Amtsgericht Stralsund hatte den Stralsunder im Jahr 2023 wegen Körperverletzung, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt.
Davon waren noch 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder eine sofortige Einzahlung der Geldstrafe von 1.050,00 Euro offen.
Da der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Beamten in der Abendstunde der Justizvollzugsanstalt zugeführt.
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