BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld
Anlässlich der am Samstag (16. August) stattfindenden Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erneut eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld erlassen. Im Zeitraum vom 16. August 2025, 00:00 Uhr bis zum 17. August 23:59 Uhr ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.
Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de
eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
https://t1p.de/gfa4z
Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Hintergrund:
In Bielefeld wurden von Mai 2024 bis April 2025 insgesamt 56 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Bei den verstärkten Kontrollen anlässlich des Treppentanzes am 19. Juli 2025 haben Einsatzkräfte der Bundespolizei acht Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt.
https://t1p.de/o3lbg
Die durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlassene Allgemeinverfügung beinhaltet zudem die kommende Treppentanz-Veranstaltung am 13. September 2025. Auch an diesem Wochenende wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein. Hierzu wird im Vorfeld eine separate Pressemitteilung veröffentlicht.
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