Erntefestsaison: Polizei stellt Verstöße an Umzugswagen fest und gibt Tipps
Die Erntefestsaison hat begonnen. So zeigen sich nahezu jedes Wochenende viele geschmückte Fahrzeuggespanne auf den Straßen des Landkreises Osterholz. Damit derartige Brauchtumsveranstaltungen sicher und problemlos durchgeführt werden können, hat das Polizeikommissariat Osterholz bereits im Vorfeld auf die geltenden Regeln für die genutzten Umzugswagen hingewiesen.
Um die Sicherheit der Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen der An- und Abfahrten, weiter zu erhöhen, führte die Polizei Osterholz nun an zwei Wochenenden mehrere Kontrollen durch. Dabei mussten die Beamten in drei Fällen die Teilnahme an den Umzügen untersagen. Es erfolgten Stilllegungen von Umzugswagen und die Einleitung von Verfahren.
Ein wesentlicher Punkt waren fehlende Betriebserlaubnisse für die Festwagen, die jedoch zwingend erforderlich sind. In den meisten Fällen konnten für die Erntewagen zwar Versicherungsbestätigungen vorgelegt werden, doch ein Blick auf die gängigen Bescheinigungen verrät, dass der Schutz nur bei bestehender Betriebserlaubnis besteht.
Beanstandet werden musste zudem die gefahrene Geschwindigkeit. Zwingend vorgeschrieben ist, dass Fahrzeuggespanne (Zugfahrzeug und Anhänger) mit maximal 25 km/h auf den An- und Abfahrten unterwegs sind. Während der Veranstaltung ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Als Faustregel kann gelten, dass man nicht schneller fahren darf, als ein Fußgänger im normalen Schritttempo gehen kann.
Auch wenn ein gemächliches Vorankommen mit den Festgespannen vorgesehen ist, muss ein sicheres Anhalten gewährleistet sein. Hier musste durch die Kontrolleure festgestellt werden, dass einzelne Anhänger gar keine Bremsen mehr aufwiesen oder die Bremsvorrichtungen teils unwiderruflich außer Betrieb gesetzt wurden.
Die Beamten bitten darum, darauf zu achten, dass die oft verbauten Auflaufbremsen aktiviert und Druckluftbremsen ordnungsgemäß angeschlossen sind. Und auch insgesamt muss sich das Gespann in einem sicheren und rechtlich sauberen Zustand befinden. Ist es vorgesehen, dass Personen während des Umzugs transportiert werden sollen bzw. ist der Anhänger umfänglich umgebaut worden, ist der Erntefestwagen bei einem Sachverständigen einer anerkannten Prüfeinrichtung vorzustellen. Dieser überprüft die wesentlichen Maße des Anhänger sowie sicherheitsrelevante Punkte und bescheinigt den sicheren Zustand des Fahrzeugs. Werden danach keine wesentlichen Veränderungen mehr vorgenommen, behält solch eine Bescheinigung ihre Gültigkeit in der Regel über einen längeren Zeitraum.
Lobend zu erwähnen ist, dass während der An- oder Abfahrt auf keinem Gespann Personen auf den Ladeflächen transportiert wurden. Alle hielten sich daran, ausschließlich während des Umzugs auf den Wagen zu feiern. Die kontrollierten Fahrzeugführer waren zudem nüchtern und mindestens 18 Jahre alt.
Auch in Zukunft wird die Polizei Kontrollen durchführen. Damit diese nicht länger als nötig ausfallen, bitten die Beamten darum, immer alle notwendigen Dokumente mitzuführen, auf einen technisch guten Zustand der Fahrzeuge zu achten und sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten. So sollte einer freudigen und gleichzeitig sicheren Erntefestsaison nichts mehr im Wege stehen.
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Polizeiinspektion Verden / Osterholz
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