BPOL NRW: Bundespolizei stellt verbotene Waffe am Flughafen Köln/Bonn sicher
Die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn hat am Mittwochmorgen bei einer Kontrolle im Terminal 2 einen verbotenen Schlagring im Gepäck eines Reisenden entdeckt und sichergestellt.
Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle hatten bei der Durchleuchtung des Gepäckstücks einen verdächtigen Gegenstand erkannt und die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der anschließenden Nachschau wurde im Koffer eines 42-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Schlagring aufgefunden.
Der Schlagring ist in Deutschland als verbotene Waffe gemäß dem Waffengesetz eingestuft. Gegen den Kölner wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach eigenen Angaben habe er den Gegenstand als Sportgerät zum Angeln erworben. Bei einer genaueren Untersuchung stellte sich heraus, dass der Schlagring zudem zu einer Präzisionsschleuder umgebaut werden kann.
Der Gegenstand wurde durch die Bundespolizei sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Hintergrund:
Schlagringe gehören nach Anlage 2 des Waffengesetzes zu den verbotenen Hieb- und Stoßwaffen. Der Besitz, die Einfuhr und das Mitführen sind in Deutschland strafbar.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Mathias Kämpfer
Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041
E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de
Postfach 980125
51129 Köln
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.