Cold Case „Raubmord im Jahr 1990 in Bielefeld“ – 52-Jähriger mit Backstein erschlagen – Belohnung ausgelobt
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SI / Bielefeld / Mitte - Die Ermittlungsgruppe Cold Case der Bielefelder Polizei befasst sich derzeit mit dem Mord an Erhard Büker aus dem Jahr 1990. Der Leichnam des 52-Jährigen war im Frühjahr 1990 von Kindern auf einem Spielplatz im Ostmannturmviertel in der Bielefelder Innenstadt entdeckt worden.
Im Rahmen der kriminaltechnischen Untersuchung haben sich weitere Ermittlungsansätze ergeben. Die Ermittler gehen davon aus, dass aufgrund dessen der Täter nach 35 Jahre überführt werden kann. Es soll eine DNA-Reihenuntersuchung erfolgen und man erhofft sich aufgrund einer nunmehr ausgesetzten Belohnung neue Hinweise aus der Bevölkerung. Als möglicher Anreiz für Hinweisgeber wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft 3.000 Euro ausgelobt.
Tödlicher Raubüberfall in der Bielefelder Homosexuellen-Szene
Nach dem Leichenfund am Mittwoch, 21.03.1990, gegen 14:00 Uhr, fanden die Ermittler schnell heraus, dass sich der Getötete regelmäßig im Bielefelder Bahnhofsumfeld bewegt und dort aktiv nach gleichgeschlechtlichen Sexualkontakten gesucht haben soll. Am Vorabend der Tat hielt er sich in der damaligen Gaststätte "Sperlingsgasse" in Bahnhofsnähe auf, die er kurz nach 23:00 Uhr allein verlassen haben soll. Gegen Mitternacht wollen Zeugen ihn noch einmal auf dem Bahnhofsvorplatz gesehen haben.
Wann, wo und wie genau er auf seinen Mörder traf, ist bis heute unbekannt. Mit diesem dürfte er sich aber nach dem Erstkontakt in Erwartung sexueller Handlungen auf den Spielplatz begeben haben. Dort wurde er brutal erschlagen. Bei der Tat wurde seine Geldbörse geraubt, in der sich etwa 200 D-Mark und seine EC-Karte befunden haben sollen.
Im Rahmen einer Obduktion wurde festgestellt, dass Herr Büker durch massive, stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet wurde.
Die Ermittlungen ab 1994:
Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission "Büker" führten damals nicht zur Klärung der Tat. Es wurden über 100 mögliche Kontaktpersonen vernommen und deren Alibis überprüft. Auch mehreren Hinweisen aus der Bevölkerung gingen die Ermittler nach. Der entscheidende Tipp war aber seinerzeit nicht dabei. Im Jahr 2003 wurden erstmals Asservate aus diesem Verfahren im Hinblick auf DNA-Spuren untersucht. Tatsächlich konnte am Leichnam eine fremde Anhaftung festgestellt werden, die damals aber noch wenig aussagekräftig und für eine maschinelle Recherche nicht geeignet war.
Aktuelle Untersuchungen:
Durch die EG Cold Case des PP Bielefeld wurde im Sommer 2024 die erneute Untersuchung des Spurenmaterials nach neuesten wissenschaftlichen Standards in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen jetzt vor. Markus Mertens, Erster Kriminalhauptkommissar und Leiter der Ermittlungsgruppe, erklärt dazu: "Die Untersuchungen waren erfolgreich. Das detektierte Zellmaterial stimmt mit den bereits im Jahr 2003 gesicherten DNA-Spuren vom Tatort überein, versetzt uns aber jetzt in die Lage, den Spurenleger sicher identifizieren zu können."
Die weitere Vorgehensweise - DNA-Reihenanalyse
Klarheit soll nun die Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung erbringen, die bereits durch einen Richter des Bielefelder Amtsgerichts angeordnet wurde. "Wir werden die etwa 100 bekannten Kontaktpersonen des Opfers noch einmal aufsuchen, um Vergleichsspeichelproben zu erhalten. Diese sollen dann in einem weiteren Schritt mit den Tatortspuren aus diesem Verfahren abgeglichen werden. Anschließend werden die Speichelproben vernichtet. Gespeichert wird nichts - es sei denn, es kommt zu einem Treffer", fasst der Leiter der Ermittlungsgruppe zusammen.
Den Ermittlern stellt sich wie immer auch diese Frage:
Es ist nicht auszuschließen, dass der Täter sich ebenfalls regelmäßig im Milieu der männlichen Prostituierten um den Bielefelder Bahnhof herum bewegte. Denkbar wäre deshalb auch eine Tatmotivation, die aus tiefer Abneigung gegen diese Szene resultiert. Möglicherweise hat der Täter über die Jahre auch sein Schweigen gebrochen und mit anderen Personen über die Tat gesprochen. Wer kann dazu Angaben machen?
Die Belohnung
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung, Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des Tatverdächtigen führen. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Von privater Seite wurde darüber hinaus eine Belohnung von 4.000 Euro ausgelobt.
Für Hinweise melden Sie sich bitte:
Polizeipräsidium Bielefeld / Ermittlungsgruppe Cold Cases / 0521/545-0
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