Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz – Zwei Personen auf E-Scooter
(um) Das Team im Streifenwagen staunte, als sie an der Kreuzung Franziska-Spiegel-Straße Ecke Kurt-Schumacher-Straße ein e-Scooter vorbeikam. Es befanden sich zwei Personen auf dem schnellen Gefährt. Die 18-Jährige Freundin brachte ihren Freund nach Hause. Das ist aus Gründen der Verkehrssicherheit sehr bedenklich. Es kam aber noch schlimmer, der Roller war nicht versichert. Die Beamten mussten daraufhin eine Strafanzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz fertigen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, sich bereits mit der Kaufentscheidung an eine Versicherung zu wenden, damit das Fahrvergnügen abgesichert aufgenommen werden kann. Die Versicherungen haben mit den Digitalisierungsmöglichkeiten Wege verkürzt, um zeitnah an ein entsprechendes Kennzeichen zu gelangen. Die Verkehrsstraftat kann im Einzelfall nicht nur zu hohen Geldforderungen im Schadensfall führen, vielmehr kann es Auswirkungen auf den Antrag einer Fahrerlaubnis bzw. auf eine erteilte Fahrerlaubnis mit Probezeit in dem Alter der Fahrenden haben. In manchen Fällen wird die Probezeit verlängert, was Geld kostet, bzw. die Erteilung erfolgt erst später.
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