Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei – Tatverdächtiger nach Messerangriff in Hildesheimer Bar in Untersuchungshaft

HILDESHEIM - (jpm) Am Samstagmittag (16.08.2025) soll ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Hildesheim zwei Männer in einer Bar in der Wollenweberstraße mittels eines Messers verletzt haben. Anschließend ergriff er die Flucht. Am Sonntag wurde der Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags ermittelt. Den bisherigen Ermittlungen zufolge soll es gegen 12:30 Uhr in dem Lokal zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen dem 41-Jährigen und zwei 25 und 28 Jahre alten Männern aus Hildesheim gekommen sein. Im Zuge derer soll der Beschuldigte seinen Kontrahenten mit einem Messer Verletzungen zugefügt haben. Ein ebenfalls in der Bar aufhältiger 19-Jähriger soll in das Geschehen eingegriffen haben, woraufhin der Beschuldigte geflüchtet sei. Eine Fahndung nach ihm verlief zunächst erfolglos. Die beiden Opfer trugen oberflächliche Verletzungen davon. Einer der Männer wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Am Sonntag gelang es der Polizei, den Aufenthaltsort des Flüchtigen im Stadtgebiet Hildesheim zu ermitteln und ihn vorläufig festzunehmen. Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden. Nach vorliegenden Erkenntnissen sollen sich die Opfer und der Tatverdächtige kennen. Auf Grundlage der gegenwärtigen Ermittlungsergebnisse werden zumindest die Tathandlungen gegen eines der Opfer von der Staatsanwaltschaft als versuchter Totschlag eingestuft. Die Hintergründe des Geschehens sowie dessen genaue Umstände sind Gegenstand von Ermittlungen, die weiterhin andauern. Von der Staatsanwaltschaft wurde ein Antrag auf Untersuchungshaft gegen den 41-Jährigen gestellt, dem das Amtsgericht folgte. Nachdem der Mann am Montagnachmittag einem Haftrichter vorgeführt worden ist, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Im Rahmen seiner richterlichen Vernehmung hat der Beschuldigte den Einsatz eines Messers in Abrede gestellt. Medienanfragen werden im vorliegenden Fall ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hildesheim Pressestelle