BPOL NRW: 13-Jährige im Bahngleis – Bundespolizei weist auf Gefahren hin

Glimpflich ausgegangen ist am Dienstagabend (19. August) der Aufenthalt im Bahngleis für ein 13-jähriges Kind. Das Mädchen wartete im Hauptbahnhof Hamm auf Gleis 2 auf einen Zug, als ihr aus Unachtsamkeit ein Haargummi ins Gleis fiel. Ohne zu zögern begab sich vom Bahnsteig in den Gleisbereich, um das Haargummi aufzuheben. Zeitgleich fuhr eine Regionalbahn aus Bielefeld kommend mit 20 km/h auf Gleis 2 in den Hauptbahnhof ein. Der Triebfahrzeugführer erkannte die Gefahr und leitete eine Schnellbremsung ein. Während der Zug im sicheren Abstand zum Kind zum Stehen kam, begab sich die 13-Jährige wieder auf den Bahnsteig. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen. Züge nähern sich oft unbemerkt und mit hohen Geschwindigkeiten. Sie haben einen sehr langen Brems weg und können nicht ausweichen. Halten Sie sich auf dem Bahnsteig nicht unmittelbar an der Bahnsteigkante auf und beachten Sie die weiße Sicherheitslinie. Der Sog von vorbeifahrenden Zügen kann so stark sein,dass Menschen oder Gegenstände ohne ausreichenden Abstand an den Zug angezogen werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren auf Bahnanlagen zu sensibilisieren. Weitere Informationen finden Eltern, Kinder und Jugendliche auf der Homepage der Bundespolizei unter dem Link: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen# Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.