BPOL NRW: Bundespolizei erzielt Fahndungserfolge im Rahmen der Grenzkontrollen

Am Dienstagabend, 19. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Gronau einen 44-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Münster ihn mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchte. Hiernach hat der Verurteilte noch eine Haftstrafe von 10 Monaten zu verbüßen. Nach erfolgter Festnahme und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle lieferte die Bundespolizei den Mann zum Haftantritt in das Gefängnis in Münster ein. Ein 30-jähriger Rumäne reiste ebenfalls am Dienstagabend als Beifahrer in einem in Wesel zugelassenen Personenkraftwagen auf der Autobahn 40 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle konnte der Reisende den Beamten keine Ausweisdokumente vorlegen und machte zudem falsche Angaben zu seiner Person. Anhand der Fingerabdrücke konnte die Bundespolizei im Bundespolizeirevier Kempen dann die Personalien ermitteln. Es stellte sich heraus, dass der Rumäne mit einem europäischen Haftbefehl durch die rumänischen Behörden zur Festnahme und Auslieferung wegen Buntmetalldiebstahls gesucht wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erließ daraufhin die Festhalteanordnung. Am Mittwoch wird der Gesuchte dem Haftrichter zwecks Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt. Ebenfalls auf der Autobahn 40 kontrollierte die Bundespolizei am Dienstagvormittag einen 36-jährigen Usbeken als Fahrer eines in Paderborn zugelassenen Personenkraftwagens. Der Mann händigte bei der Kontrolle eine total gefälschte österreichische Identitätskarte aus. Einen Führerschein konnte er nicht vorlegen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeuges stellten die Beamten im Kofferraum eine Anscheinswaffe (Spielzeugpistole) sowie eine weitere totalgefälschte österreichische Identitätskarte sicher. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass die Person über eine gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis des Ausländeramtes Paderborn verfügt. In seiner Vernehmung gab der Usbeke an, dass er sich die gefälschten Dokumente im Darknet besorgt hatte. Einen plausiblen Grund für das Aushändigen der gefälschten Dokumente konnte er gegenüber der Bundespolizei nicht nennen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle durfte der Mann weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.