(Spaichingen / Lkr. Tuttlingen) – Mit nicht zugelassenem E-Scooter unterwegs – Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (20.08.2025)
Am Mittwochvormittag hat die Polizei in der Hauptstraße eine Frau gestoppt, die mit einem nicht zugelassenen E-Scooter unterwegs war.
Eine 38 Jahre alte Frau war gegen 10:30 Uhr mit dem E-Scooter von Aldingen kommend in Richtung Spaichinger Ortsmitte unterwegs. Da das Gefährt eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichte, wäre hierfür eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich gewesen. Über eine solche verfügt die Frau jedoch nicht.
Der von ihr genutzte E-Scooter wies zudem erhebliche Mängel auf: Er hatte keine gültige Betriebserlaubnis, war lediglich mit einer schwachen Hinterradbremse ausgestattet und bot keine Möglichkeit, das Versicherungskennzeichen ordnungsgemäß anzubringen. Die Beamten stellten den Scooter sicher.
Hinweis der Polizei: E-Scooter dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelgenehmigung) besitzen und den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entsprechen. Dazu gehören unter anderem zwei unabhängige Bremsen, eine Lichtanlage sowie die Möglichkeit, ein Versicherungskennzeichen gut sichtbar anzubringen. Nur dann dürfen sie im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
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Patrick Zöller
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