Sonder-Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden zur Thematik Kinder E-Scooter

Inspektionsbereich Leer/Emden Sogenannte "Kinder-Scooter" erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Gerade auf dem Schulweg werden diese Fahrzeuge gerne genutzt. Die Nutzer dieser Fahrzeuge sind fast ausnahmslos Personen unter 14 Jahren. Aber was verbirgt sich hinter diesem Begriff, wie ist die rechtliche Einordnung und wo darf man eigentlich damit fahren? In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Vorgaben zur Teilnahme von E-Scootern (und somit auch Kinder-E-Scooter) am öffentlichen Straßenverkehr klar definiert - Lenk- oder Haltestange, - 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, - Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), - verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit), - das Fahrzeug muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen sowie eine gültige Versicherungsplakette führen. - Mindestalter 14 JahreBei den "Kinder-E-Scootern" handelt es sich oftmals sehr preiswerte Produkte, die in der Regel im Internet oder auch im Elektronikfachhandel angeboten werden. Die Fahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten bis 16 km/h. Der Nutzer kann dabei je nach Typ verschiedene Geschwindigkeitsstufen einstellen. Aufgrund des geringen Preises entsprechen die Material- und die Fahreigenschaften nicht den geltenden Vorschriften die zur Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis/ einer Einzelbetriebserlaubnis. Sie erfüllen vielfach nicht die o.g. Mindestvorgaben/Mindestanforderungen hinsichtlich Brems- und Lichtsystem. Dementsprechend können diese Fahrzeuge auch nicht pflichtversichert werden. Insofern sind diese Fahrzeuge nicht für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und dürfen nur auf dem privaten Gelände oder im nicht öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Aber auch hier ist ein entsprechender Helm unbedingt empfehlenswert. Beim Verkauf werden die entsprechenden Hinweise zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum, wenn überhaupt, nur im Kleingedruckten erwähnt. Hier sind die Erziehungsberechtigen, die eine entsprechende Nutzung durch ihr Kinder zulassen, in der Verantwortung und Aufklärungspflicht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden wird vermehrt entsprechende Kontrollen durchführen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Leer/Emden Pressestelle Telefon: 0491-97690 114 E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de