BPOLD FRA: Einreise trotz bestehendem Einreise- und Aufenthaltsverbot: Syrer abgeschoben
Am späten Abend des 21. August haben Beamte der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen syrischen Staatsangehörigen aufgrund eines Fahndungshinweises bei der Ankunft aus Athen / Griechenland festgenommen.
Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den 45-Jährigen aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes ausgeschrieben. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Paderborn den Mann per Vollstreckungshaftbefehl. Wegen Urkundenfälschung war der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro verurteilt worden. Die geforderte Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 1139,50 Euro entrichtete der Mann und entging damit einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren gegen den 45-Jährigen eingeleitet, da er entgegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach Deutschland kam. Der Syrer wurde am 22.08.2025 nach Athen abgeschoben.
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