Stadtgebiet: Illegale Fischerei und Regulierung im Fokus

Gerade im Sommer gehen der Wasserschutzpolizei immer wieder illegale Angler ins Netz - im wahrsten Sinne des Wortes. Bei Fischereikontrollen stellen die Beamten regelmäßig Verstöße fest. Fischwilderei ist eine Straftat und kann mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Bei etwa jeder zehnten Kontrolle gibt es Verdächtiges. Nicht immer handelt es sich um Wilderei. Auch Unstimmigkeiten bei Papieren oder Ausrüstung können beanstandet werden. Für das Angeln in Deutschland gelten klare Rahmenbedingungen: https://www.mlv.nrw.de/themen/jagd-und-fischerei/fischerei-und-aquakultur/fischereipruefung-und-fischereischein/#:~:text=Angeln%20nur%20mit%20Fischereischein,f%C3%BCr%20f%C3%Bnf%20Jahre%20%E2%80%93%20erworben%20werden Es kommt vor, dass Fischerei - oder Erlaubnisscheine gefälscht oder falsch ausgestellt sind und daher für ein bestimmtes Gewässer nicht gelten. Wer zum Beispiel ohne Fischereischein angelt, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit nach § 55 LFischG. Wer nicht Inhaber des Erlaubnisscheins für ein befischtes Gewässer ist oder den Erlaubnisumfang überschreitet, indem er zu viele Angeln benutzt oder ungeeignetes Angelgerät verwendet, erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei nach § 293 StGB. Zudem kommt es bei der Fischwilderei immer wieder zu Fällen von Tierquälerei. Wenn Fische nicht waidgerecht getötet werden - zum Beispiel lebend in einem Eimer gehalten oder ihnen Leid oder Stress zugefügt wird - kann dies eine Straftat nach §§ 1 und 17 Tierschutzgesetz darstellen. Auch sie brutal zurück ins Wasser zu werfen oder sie stark zu verletzen, gilt ebenfalls als Straftat. Viele Fischarten dürfen darüber hinaus nur zu bestimmten Jahreszeiten gefangen werden, um die Bestände zu schützen. Mindestmaße sind ebenfalls zu beachten. Es besteht eine hohe Dunkelziffer, die zu Verschiebungen beim Fischbestand beitragen kann. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800