BPOLD FRA: Vollstreckungshaftbefehl und Einreiseverbot – Bundespolizei weist Moldauerin zurück
Am 25. August haben Bundespolizisten eine 51-jährige Moldauerin aufgrund eines Fahndungshinweises bei ihrer Ankunft aus Chişinău festgenommen. Neben einem Vollstreckungshaftbefehl liegt gegen die Frau auch ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot vor.
Da die Moldauerin in elf Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gehandelt hat, verurteilte das Landgericht Wuppertal sie im Oktober 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Im Mai 2023 verfügte die Stadt Wuppertal aufgrund einer negativen Legalprognose die Ausweisung der Frau. Ihre Abschiebung erfolgte damals aus der Haft heraus. Damit verbunden wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis 2028 erlassen. Weil sie versuchte, dennoch in das Bundesgebiet einzureisen, leiteten die Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein.
Darüber hinaus entschied die zuständige Staatsanwaltschaft von der ausstehenden Freiheitsstrafe in Höhe von 550 Tagen abzusehen und der Frau stattdessen die Einreise zu verweigern.
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Dennis Grabs
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