BPOLI BHL: Eine Person – Vier Haftbefehle
Bei der Einreisekontrolle eines 52- jährigen Mazedonier am Grenzübergang wurden am 25. August 2025 in den Mittagsstunden drei Haftbefehle zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung, Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis und 1 Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Bandendiebstahl, alle ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, festgestellt. Durch Zahlung von insgesamt 8.585,00 Euro hätte er seine Haftstrafen von 229 Tagen abwenden können. Aber aufgrund des Untersuchungshaftbefehl, welcher beim Amtsgericht Pirna in Vollzug gesetzt wurde, verbringt er die nächste Zeit in der Justizvollzugsanstalt
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