BPOL NRW: Korrektur zu „Kölner Lichter – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung“

Ein Dokument 250828_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Köln_A3_PRESS_ohneAnschnitt.pdfPDF - 1,5 MB Bei der am 27. August um 12:26 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung zur Veranstaltung "Kölner Lichter" wurde fälschlicherweise von einem Glasflaschenverbot gesprochen. Die Allgemeinverfügung bezieht sich jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Weitere Informationen: t1p.de/jj9fd Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Stephanie Reuver Telefon: +49 (0) 221 16093-1401 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln