BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen am Grenzübergang Goch-Autobahn
Am Donnerstagvormittag, 28. August 2025, überstellten die niederländischen Behörden der Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn an der Autobahn 57 einen 33-jährigen Polen. Gegen den Mann lagen zwei Auslieferungshaftbefehle vor. Die Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, suchte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen Vortäuschens einer Straftat. Die zu zahlende Geldstrafe beläuft sich im ersten Vollstreckungshaftbefehl auf 12.000 Euro und 595,98 Euro Verfahrenskosten. Ersatzweise ist eine Freiheitsstrafe von 300 Tagen zu verbüßen. Beim zweiten Vollstreckungshaftbefehl beträgt die Höhe der Geldstrafe 3.000 Euro und Kosten in Höhe von 77,50 Euro oder einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte die Geldstrafen nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei den Polen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve.
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