BPOLI PW – GdpD POM: Drei Haftbefehle an zwei Tagen vollstreckt – Zahlung der hohen Geldstrafen ersparte die alternativ angedrohten Haftstrafen
Ein 31jähriger Ukrainer wurde gestern Abend gegen 18:20 Uhr am GÜG Linken in Fahrtrichtung Löcknitz kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Cottbus wegen der Straftat Einschleusen von Ausländern. Durch die Zahlung von 1350,00 EUR und der Kosten von 84,50 EUR ersparte er sich 45 Tagen Ersatzfreiheitstrafe.
Allerdings fanden die Bundespolizisten bei der Durchsuchung der Person und Sachen ein Einhandmesser. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die er eine Anzeige gemäß Verstoß gegen das Waffengesetz bekam.
Die Kontrolle eines PKW mit polnischer Zulassung am 28.09.2025 gegen 09:45 Uhr in Pomellen ergab für einen 31jährigen Polen eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die STA Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die 25tägige Ersatzfreiheitsstrafe konnte er allerdings durch Zahlung von 1250,00 EUR und der Kosten von 77,50 EUR umgehen und gegen 11:00 Uhr seine Reise fortsetzen.
Bereits am Mittwochvormittag stellten Bundespolizisten am GÜG Linken einen 36jährigen Polen als Mitreisenden in einem PKW mit polnischer Zulassung fest.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab gleich zwei Ausschreibungen zur Festnahme/Strafvollstreckung
1. durch die STA Hannover wegen des Verstoßes gegen das OWIG. Demnach befreit die Zahlung von 150,00 EUR und der Kosten von 35,50 EUR von 6 Tagen Erzwingungshaft.
2. durch die STA Bremen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Demnach befreit die Zahlung von 1800,00 EUR und der Kosten von 165,50 EUR von 45 Tagen Restersatzfreiheitstrafe.
Nach Zahlung der Gesamtstrafe i. H. v. 2151,00 EUR wurde konnte er ebenfalls seine Reise fortsetzen.
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