BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizisten vollstreckten am gestrigen Sonntag vier Haftbefehle am ehemaligen GÜG an der BAB 11 in Pomellen
Den Auftakt machte um 13:40 Uhr ein 28jähriger Pole, der als Fahrer eines PKW mit polnischer Zulassung nach zuvor erfolgtem Grenzübertritt von Polen nach Deutschland kontrolliert wurde. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Gießen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er entschied sich zur Zahlung der Geldstrafe von 2720,00 EUR und ersparte sich 17 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte er gegen 21:00 Uhr seine Reise fortsetzen.
Um 17:20 Uhr ergab die fahndungsmäßige Überprüfung eines 35jährigen Bulgaren eine Ausschreibung der STA Saarbrücken zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Betruges. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3225,00 Euro sowie 282,95 Euro Kosten konnte der Bulgare nicht entrichten und so ging es zur Verbüßung der 36 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Neustrelitz.
Gegen 21:00 Uhr traf es einen 44jährigen Polen, der durch die STA Neubrandenburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben war. Er konnte durch Zahlung der 680,00 Euro, sowie einer Reststrafe von 20,00 Euro und 150,50 Euro Kosten den angedrohten 17 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Ebenfalls eine stattliche Summe musste ein 21jähriger polnischer Staatsangehöriger, der unmittelbar nach Mitternacht verhaftet wurde, aufbringen, um die 13tägige Haftstrafe zu umgehen. Die Ausschreibung der STA Koblenz zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Straßenverkehrsgefährdung forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1560,00 Euro, eine Restgeldstrafe von 71,22 Euro sowie 510,83 Euro Kosten, alternativ zur Ersatzfreiheitsstrafe.
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