Überseehafen: Haftbefehl bei Einreise festgestellt
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten vergangene Nacht einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Überseehafen. Dieser reiste zuvor mit der Fähre aus Dänemark ein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt suchte die Person aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort, da er eine zuvor ergangene Geldstrafe nicht fristgerecht zahlte.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und verbrachten ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dieser beglich auch vor Ort nicht die geforderte Gesamtstrafe von 2000 Euro.
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