Bad König (Zell): Verkehrsverstoß mit weitreichenden Folgen

Aufgrund der Brückensperrung auf der Bundesstraße 45 ist die Ortsdurchfahrt von Zell für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen, mit Ausnahme von Be- und Entladern, gesperrt. Ein solcher LKW mit Anhänger missachtete am Montagmittag (01.09.) dieses Durchfahrtsverbot. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten die Verkehrsspezialisten des Polizeipräsidiums Südhessen fest, dass die Fahrzeugkombination Ladung im Binnenverkehr, sogenannte Kabotage, beförderte. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen für einen gebietsfremden Spediteur möglich. Im vorliegenden Fall lag aber ein Verstoß vor. Zudem muss bei Fahrzeugen von gebietsfremden Firmen die neuste Generation und aktuellste Version digitaler Fahrtenschreiber verbaut sein. Auch dieser Vorgabe kam das Transportunternehmen nicht nach. Weiter bestand kein Nachweis für den Fahrzeugführer hinsichtlich der Entsenderichtlinie für Speditionen. Diese soll eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt. Eine Umladung musste erfolgen und anschließend muss das Fahrzeug auch noch mit einem den Vorschriften entsprechenden Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Zur Sicherung des möglichen Bußgeldverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2500 Euro angeordnet. Für den Fahrer wurden 130 Euro fällig. Zudem erwartet ihn ein Punkt in Flensburg. Die polizeiliche Überwachung des Durchfahrtsverbots für Lastwagen in Zell wird weiterhin durchgeführt. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Bernd Hochstädter Telefon: 06151 / 969 - 13110 Mobil: 0172 / 309 7857 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit): Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de