Jugendschutz: Testkäufe in Bockhorn und Kontrollen auf dem Bockhorner Markt
Am Dienstag führte die Polizei in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bockhorn und dem Jugendamt des Landkreises Friesland erneut Testkäufe von Alkohol durch. Dabei erhielt ein 17-jähriger Testkäufer an zwei von sieben überprüften Verkaufsstellen Alkohol, der ihm nicht hätte verkauft werden dürfen.
Im vergangenen Jahr war bei vergleichbaren Kontrollen noch an allen sieben überprüften Verkaufsstellen Alkohol an Minderjährige abgegeben worden. "Das Ergebnis ist deutlich besser als im Vorjahr und zeigt, wie wichtig die Testkäufe sind, denn dabei können wir die Verkäuferinnen und Verkäufer sensibilisieren. Auch wenn nach den Ausweisen gefragt wird, ist es oftmals ein falsches Berechnen des Geburtsdatums. Deswegen empfehlen wir, sich in Ruhe die Ausweise anzusehen", erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei Varel.
Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Mit den Testkäufen wird sowohl auf die Problematik des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen aufmerksam gemacht als auch einer missbräuchlichen Abgabe entgegengewirkt. Nur durch regelmäßige Kontrollen können langfristige Verbesserungen erreicht werden.
Auch auf dem diesjährigen Bockhorner Markt, der vom 05. bis 07. September stattfindet, sind Jugendschutzkontrollen vorgesehen. Polizei und Gemeinde Bockhorn werden überprüfen, ob beim Alkoholausschank die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und erst ab 18 Jahren Branntwein oder branntweinhaltige Getränke, wozu auch viele Mischgetränke zählen.
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