BPOL NRW: Hauptbahnhöfe Essen und Dortmund: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei mehrere Haftbefehle, die die Einsatzkräfte bei Kontrollen in den Bahnhöfen feststellten. Am Freitagmorgen, den 5. September, stellte eine Streife der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof gegen 09:55 Uhr einen 39-Jährigen fest. Die Überprüfung seiner Daten ergab zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dortmund. Im ersten Fall hatte das Amtsgericht Dortmund den Dortmunder im Jahr 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. Der zweite Haftbefehl war bereits im Jahr 2017 durch das Amtsgericht Dortmund wegen Körperverletzung ausgestellt worden. Hier ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verbüßen. Die Polizisten nahmen den Dortmunder vor Ort fest und führten ihn zur Wache. Dort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei bestätigt. Anschließend brachten die Polizisten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt. Am Abend desselben Tages (5. September) traf eine Streife der Bundespolizei am Haltepunkt Essen-Altenessen auf eine 53-jährige Frau. Gegen 19:00 Uhr überprüfte die Streife die Daten der Frau und stellte dabei eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Essen fest. Das Amtsgericht Essen hatte die deutsche Staatsbürgerin im Jahr 2019 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Beamten nahmen die Frau fest. Nachdem ihre Identität in der Wache der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof zweifelsfrei feststand, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Am 6. September stellte die Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof einen 43-Jährigen fest. Bei der Überprüfung seiner Daten stellten die Einsatzkräfte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Essen fest. Das Amtsgericht Mettmann hatte den Wohnungslosen im Jahr 2021 zu einer Geldstrafe von 1.000,00 Euro, ersatzweise 100 Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt. Der gebürtige Lippstädter wurde vor Ort festgenommen und der Wache zugeführt. In den Diensträumen stellten die Polizisten die Identität mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei fest. Nachdem der Deutsche mehrere Telefonate geführt hatte, erschien die Mutter seines Chefs und bezahlte die Geldstrafe. Danach durfte der Mann die Wache wieder verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.dortmund@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.